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Datenschutz
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Facebook und andere Social Networks
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Sie können unsere Seite besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihres Besuchs unseres Internetauftritts freiwillig mitteilen. Auf unserer Website sind zudem Programme (Plug-ins) des sozialen Netzwerks Facebook enthalten. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Die Plug-Ins sind im Rahmen unseres Internetauftritts durch das Facebook Logo oder den Zusatz „Gefällt mir” kenntlich gemacht. Beim Besuch einer Website unseres Internetauftritts, die ein derartiges Plug-in beinhaltet, stellt ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook her, wodurch wiederum der Inhalt des Plug-ins an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die dargestellte Website eingebunden wird. Hierdurch wird die Information, dass Sie unsere Website besucht haben, an Facebook weitergeleitet. Sofern Sie während des Besuchs unserer Website über Ihr persönliches Benutzerkonto bei Facebook eingeloggt sind, kann Facebook den Websitebesuch diesem Konto zuordnen. Durch Interaktion mit Plug-ins, z.B. durch anklicken des „Gefällt mir“-Buttons oder hinterlassen eines Kommentars werden diese entsprechenden Informationen direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Wenn Sie eine solche Datenübermittlung unterbinden möchten, müssen Sie sich vor dem Besuch unseres Internetauftritts unter Ihrem Facebook-Account ausloggen. Zweck und Umfang der Datenerhebung durch Facebook sowie die dortige weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook (http://de-de.facebook.com/privacy/explanation.php). Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten sowie bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an den Datenschutzverantwortlichen.
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Verpflichtung auf den Datenschutz
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Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit gem. § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. Dies betriftt jeden, der im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu personenbezigenen Daten hat oder diese verarbeitet.
Alle Mitarbeiter (m/w) von Job-Inform, gleich in welchem Rechtsverhältnis, werden mittels der nachstehenden Erklärung auf die Einhaltung datenschutzrechlicher Vorschriften verpflichtet. Zusätzlich wird dem Mitarbeiter ein Merkblatt ausgehändigt.
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Verpflichtung gemäß § 5 BDSG
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Hiermit erkläre ich, dass ich heute über die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes in Kenntnis gesetzt, über die sich daraus ergebenden besonderen Anforderungen an die Daatensicherheit und den Datenschutz bei der Ausübung meiner Tätigkeit vertraut gemacht und auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) verpflichtet wurde.
• Ich wurde insbesondere darüber belehrt, dass es mir untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zu nutzen .
• Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung meiner Tätigkeit fort.
• Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis sowohl arbeits- als auch strafrechtlich verfolgt werden können. Sie können auch Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung sein.
• Meine sich aus Arbeitsvertrag und -ordnung ergebende Geheimhaltungsverpflichtung wird durch diese Verpflichtung nicht berührt.
• Bei der Verarbeitung von Daten der Buchhaltung und des Rechnungswesens einnschließlich der Personalabrechnung werde ich die jeweils geltenden Grundsätze der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung im Sinne einer ordnungsgemäßen Buchfühhrung beachten.
• Mängel des Datenschutzes, der Datensicherung oder der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung werde ich unverzüglich dem zuständigen Vorgesetzten, dem Datenschutzbeauftragten oder anderen Sicherheitsorganen mitteilen.
Einen Abdruck dieser Verpflichtungserklärung und ein Merkblatt zum Datenschutz habe ich erhalten.
(Ort, Datum, Unterschrift)
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Merkblatt zum Datenschutz
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Es ist sicher nicht in Ihrem Sinne, wenn Daten über Ihre Person und über Ihre persönlichen Verhältnisse Unbefugten zur Kenntnis gelangen würden. Davor schützt Sie das Bundesdaatenschutzgesetz.
Aber auch Sie sind im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die personenbeezogenen Daten anderer vertraulich und weisungsgerecht zu behandeln.
Sie sind dafür verantwortlich, dass die Ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten nur im Rahmen Ihrer AufgabensteIlung verarbeitet (gespeichert, verändert, übermittelt, gesperrt, gelöscht) oder genutzt werden. Der Missbrauch und jede unbefugte Weitergabe dieser Daaten sind unzulässig und strafbar.
Insbesondere sind Sie persönlich dafür verantwortlich, dass
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die Ihnen anvertrauten Daten und Datenträger, wenn Sie nicht unmittelbar daran arbeiten, unter Verschluss gehalten werden, |
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Ihr DV-Gerät, Ihre Anwendungen und Ihr Passwort keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden, |
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nicht mehr benötigte personenbezogene Datenträger datenschutzgerecht vernichtet werden, damit eine missbräuchliche Weiterverwendung nicht möglich ist. |
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Es ist Ihnen untersagt, private Computer, Software und Datenträger in das Unternehmen einzubringen, da sonst eine wirksame Kontrolle des Datenschutzes nicht möglich ist.
Sie wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet, das auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fortbesteht (§ 5 BDSG).
Bei Fragen bzw. bei auftretenden Mängeln bezüglich des Datenschutzes wenden Sie sich bitte an Ihre Vorgesetzten oder - in besonderen Fällen - an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens.
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